Begriffserklärungen


Ein Schloss ist ein zumeist künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, das dem Landesherrn oder anderen Mitgliedern des Adels als Wohn- oder Regierungssitz diente. Schlösser gingen häufig aus mittelalterlichen Burganlagen hervor, einige Schlösser gründen auch auf früheren Klöstern. Vom Ende des Mittelalters bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellten die Schlösser in vielen Regionen Europas kulturelle und politische Zentren dar.

Der Begriff Burg bezeichnet in seiner epochenübergreifenden Bedeutung einen in sich geschlossenen, bewohnbaren Wehrbau in Frühgeschichte, Antike und Mittelalter. Eine herausragende Rolle spielte die Burg im Mittelalter, in dessen Verlauf in Europa eine bis dahin unerreichte Vielzahl von Burganlagen entstand und die Burg als Institution eng mit der Organisationsform der Grundherrschaft verbunden war. Im engeren Sinne des Wortes bezeichnet Burg demnach vor allem einen mittelalterlichen Wohn- und Wehrbau.

Eine Festung ist eine eigenständige Wehranlage permanenter Bauart, die systematisch für die Verwendung von und den Schutz gegen Feuerwaffen eingerichtet ist. Festungen wurden seit dem 15. Jahrhundert als Reaktion auf den Einsatz schwerer Pulvergeschütze erbaut und waren bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts üblich. Sie konnten der Grenz- oder Küstensicherung dienen, den Ausgangspunkt einer Offensive bilden und sich zurückziehende Heere aufnehmen. Darüber hinaus wurden manche Festungen als Verwaltungssitz, Gefängnis oder Aufbewahrungsort staatlicher Finanzreserven genutzt.


Ein Palast ist ein – meist in einer Stadt – erbauter, schlossähnlicher und repräsentativer Prachtbau. Der Begriff „Palast“ findet sich in fast allen europäischen Sprachen wieder (z. B. ital.palazzo, franz.palais, engl.palace, span.palacio, poln.pałac, nl.paleis) und kann weitgehend mit den Worten „Schloss“ und „Residenz“ gleichgesetzt werden.